In Elements werden alle Angebots- und Bestellbelege aus dem ERP-System angezeigt.

Die Inkassoart in einem ERP-Beleg wirkt sich auf die Validierung von Daten in Elements aus. Daher müssen alle im ERP-System angelegten und relevanten Inkassoarten einem Elements-Zahlungstyp zugeordnet werden. Ist dies nicht der Fall, so wird der Beleg nicht validiert.
Die Elements-Zahlungsarten werden einer ERP-Zahlungskondition zugeordnet. Jede ERP-Zahlungskondition sollte idealerweise einer Inkassoart zugeordnet sein. Die Inkassoart wiederum ist einem Elements-Zahlungstyp zugeordnet.
Das soll kurz schematisch dargestellt werden:

Pflichtangaben und Prozesse
Der Elements-Zahlungstyp wirkt sich auf die Validierung von Daten in Elements aus. Nachfolgend wird beschrieben, welche Pflichtangaben und Prozesse mit der Auswahl einer Zahlungsart oder der Auswahl einer bestehenden Bestellung oder eines Angebots – und somit über die Inkassoart auch eines Elements-Versandtyps – einhergehen.
Barzahlung
Das einzige Pflichtfeld ist der “Name 1”. Es werden keine weiteren Adress-Angaben benötigt, um den Beleg anzulegen.
Bezahlung vor Lieferung
Neben dem „Name 1” wird auch die Angabe einer E-Mail-Adresse benötigt. Wird per Vorauskasse überwiesen, kann es sein, dass die E-Mail-Adresse zur Information des Kunden benötigt wird.
Factoring, Finanzierung
Die Angabe einer kompletten Adresse ist Pflicht. Für eine Bonitätsprüfung wird eine Adresse benötigt.
Die Bearbeitung einer Bestellung ist nicht mehr möglich. Da die in der Bestellung vorgenommenen Angaben Vertragsgegenstand sind, dürfen diese nicht mehr verändert werden. Daher ist die Bestellung, sobald sie im ERP-System angelegt ist, in Elements nicht mehr änderbar.

Du kannst die Bearbeitung mit der Berechtigung „Bearbeiten von sofort gesperrten Bestellungen“ bei Bestellung/Angebot in der Benutzergruppe dennoch erteilen.
Gutschein
Das einzige Pflichtfeld ist der „Name 1”. Es werden keine weiteren Adress-Angaben benötigt, um den Beleg anzulegen.
Käuferschutz
Zudem ist die Angabe einer E-Mail-Adresse notwendig. Zahlungsanbieter, die Käuferschutz anbieten, nutzen häufig die E-Mail-Adresse als Identifikation, z. B. PayPal.
Die Angabe einer kompletten Adresse ist Pflicht. Für eine Bonitätsprüfung wird eine Adresse benötigt.
Die Bearbeitung einer Bestellung ist nicht mehr möglich. Da die in der Bestellung vorgenommenen Angaben Vertragsgegenstand sind, dürfen diese nicht mehr verändert werden. Daher ist die Bestellung, sobald sie im ERP-System angelegt ist, in Elements nicht mehr änderbar.

Du kannst die Bearbeitung mit der Berechtigung „Bearbeiten von sofort gesperrten Bestellungen“ bei Bestellung/Angebot in der Benutzergruppe dennoch erteilen.
Kreditkarte
Die Angabe einer kompletten Adresse ist Pflicht. Für eine Bonitätsprüfung wird eine Adresse benötigt.
Die Bearbeitung einer Bestellung ist nicht mehr möglich. Da die in der Bestellung vorgenommenen Angaben Vertragsgegenstand sind, dürfen diese nicht mehr verändert werden. Daher ist die Bestellung, sobald sie im ERP-System angelegt ist, in Elements nicht mehr änderbar.

Du kannst die Bearbeitung mit der Berechtigung „Bearbeiten von sofort gesperrten Bestellungen“ bei Bestellung/Angebot in der Benutzergruppe dennoch erteilen.
Lastschrift
Die Angabe einer kompletten Adresse ist Pflicht. Für die Gültigkeit eines SEPA-Mandats ist die Angabe einer kompletten Adresse verpflichtend.
Nachnahme
Die Angabe einer kompletten Adresse ist Pflicht. Da die Ware bei Annahme bezahlt wird, werden alle Daten benötigt, um die Lieferung und somit auch die Möglichkeit der Zahlung sicherzustellen.
Rechnung
Die Angabe einer kompletten Adresse ist Pflicht. Da die Zahlung erst nach Übergabe der Ware fällig wird, werden alle Daten benötigt, um die Lieferung durchzuführen. Hier wird die Möglichkeit der sofortigen Mitnahme nicht berücksichtigt. Auch dann müssen alle Angaben vorgenommen werden.
Überweisung
Die Angabe einer kompletten Adresse ist Pflicht. Möchte man Geld an den Kunden überweisen, so ist es von Vorteil, wenn man die komplette Adresse des Kunden hat.